Allgemeine Geschäftsbedingungen der No Sleep GmbH

DIENSTLEISTUNGEN

Die No Sleep Agency, im Folgenden Agentur genannt, bietet Dienstleistungen im Bereich der Online-Werbung, des Social Media Marketing und der Auswertung an.

Der Bereich des Social Media Marketing bezieht sich auf die Vertretung und Führung des Kunden Profils auf Instagram

Der Bereich der Online-Werbung wir im Folgenden als Paid Advertising genannt. Diese umfassen alle Schritte der Mediaplanung, Abwicklung der Werbeaktivitäten als zentrale Schalt- und Verwaltungsstelle.

Der Bereich der Auswertung bezieht sich auf die Erfolgskontrolle der Online-Werbung.

ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

  • Interessenten (Kunden) finden auf der Webseite die notwendigen Informationen, um sich zu registrieren, die gewünschten Dienstleistungen auszuwählen, die AGB zu lesen und mit Datum auszudrucken.
  • Mit der Registrierung bestätigen die Kunden, die AGB gelesen zu haben sowie damit einverstanden zu sein. Abweichungen von den AGB müssen nach Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden schriftlich festgelegt werden.
  • Der Vertrag kommt zustande, nachdem die Agentur dem Kunden eine Auftragsbestätigung mit der Auflistung der gewünschten Dienstleistungen per Mail zugeschickt hat.
  • Alle Kunden verpflichten sich, sich bei der Anmeldung korrekt zu identifizieren und sämtliche Angaben wahrheitsgetreu auszufüllen. Wenn ein Kunde diese Klausel verletzt und Schaden entsteht, haftet er dafür. Die Agentur haftet für Schäden wegen falschen Angaben nur, wenn die Schäden infolge Fahrlässigkeit oder Absicht seitens der Agentur passieren.

AUFTRAGSERFÜLLUNG

  • Nach Inkrafttreten des Vertrages erfüllt die Agentur die vom Kunden gewünschten Dienstleistungen soweit möglich. Der Kunde stellt der Agentur seine für die Kampagne benötigten Mittel und Unterlagen sofort zur Verfügung. Die Agentur platziert diese zum vorgesehenen Zeitpunkt soweit möglich auf die gewünschten Werbeplätze.
  • Die Agentur informiert den Kunden unverzüglich über die Aufschaltung.

VERGÜTUNG

  • Die Agentur verrechnet für ihre Dienstleistungen entweder feste Preise, Stundenansätze oder Prozente der für die Werbeträger zu entrichtenden Gebühren. Dies hängt von der Art des Vertrags ab.
  • Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für allfällige Bildrecht Kosten (Stock-Fotos), erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden und unter Vorlage der Originalbelege.
  • Allfällige Reisekosten werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.
  • Die Bezahlung erfolgt zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50% bei Abschluss der Kampagne.
  • Zahlungskonditionen: 14 Tage ohne Abzüge.

RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPAREIEN

  • Die Agentur verpflichtet sich, ihre Webseiten und ihre Werbung im Einklang mit den geltenden juristischen Regelungen zu gestalten und die Netiquette zu beachten. Daten, Informationen und Layout der Webseiten dürfen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vorschriften über Marken und Design sowie gegen weitere rechtliche Regelungen der Schweiz und Europas verstossen. Weiter ist zu beachten, dass die Webseiten und die Werbung weltweit abrufbar sind und auch das internationale Recht, soweit notwendig, zu berücksichtigen ist. Bei kriminellen Inhalten wird die Agentur die Polizei informieren.
  • Die Agentur darf Vertrauliche Daten nicht an Dritte weitergeben.
  • Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, gelten im Prinzip für alle Vertragsparteien sowie ihre Mitarbeitenden als vertraulich, namentlich alle Informationen über das genutzte System, den damit verbundenen Service sowie das Know-how. Die vertraulichen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags, solange ein Interesse einer Partei an der Geheimhaltung besteht. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt des Informationsaustauschs bereits bekannt oder veröffentlicht sind. Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen und Datenträger einschliesslich aller davon gefertigten Kopien herauszugeben. Retentionsrechte werden an vertraulichen Dokumenten und Datenträgern nicht geltend gemacht.
  • Die Agentur garantiert ausdrücklich die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz. Sie sorgt für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand. Diese Verpflichtung haben auch die Kunden.
  • Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zum vereinbarten Termin im Briefing frei von Rechten Dritter zur Verfügung zu stellen.
  • Der Kunde teilt der Agentur insbesondere das zur Verfügung stehende Werbebudget mit.
  • Der Kunde hat der Agentur rechtzeitig mitzuteilen, ob er die Genehmigung bezüglich eines Vorschlags erteilt, so dass der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird.
  • Erteilt der Kunde die Genehmigung für einen von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf, so gilt dies gleichzeitig als Genehmigung des ggf. mit dem Vorschlag der Agentur verbundenen Kostenvoranschlags.
  • Der Kunde ist nach Fertigstellung zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern die Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist.
  • Der Kunde gibt der Agentur Zugriff auf alle erforderlichen Assets wie Social Media Accounts, Werbekonten usw. gemäss separatem Briefing.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

  • Die Agentur gewährleistet sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen und Sicherheit nach dem aktuellen technischen Standard. Auch Kunden verpflichten sich alles auf dem aktuellen technischen Stand zu halten und entsprechend gegen Störungen abzusichern.
  • Die Haftung der Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann.
  • Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
  • Sofern der Kunde der Agentur Copyright geschütztes Material zur Verfügung stellt muss dies so freigegeben werden, dass die Agentur innerhalb des Auftrages frei darüber verfügen kann.
  • Die Haftung der Agentur und der Kunden wird beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Entstehen solche durch Fehlverhalten, sollten die Mängel und Störungen unverzüglich mitteilen.
  • Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzplicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.
  • Die Agentur haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Auch die Kunden können in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrages mit der Agentur haftbar gemacht werden.
  • Die Agentur haftet nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens der Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren. Auch die Kunden können in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrags mit der Agentur haftbar gemacht werden.
  • Ebenso haftet die Agentur nicht falls durch irgendwelche Technischen Mängel oder ähnliches ein Social Media Konto oder damit verbundene Assets gelöscht oder gesperrt werden.
  • Alle bezahlten Werbeanzeigen müssen zwingend als solche gekennzeichnet werden.
  • Die Agentur folgt den Guidelines der jeweiligen Werbeplattform (Facebook, Instagram usw.) in Bezug auf welchem Inhalt an welche Zielgruppe ausgespielt werden darf.
  • Die Agentur hat keinen direkten Einfluss auf das Verhalten der angestrebten Zielgruppe, es besteht also kein Recht auf eine Rückforderung oder ein Rabatt auf die vereinbarte Vergütung, sollte die Agenturleistung nicht die gewünschten Resultate erbringen. Die Agentur arbeitet effizient und Zielorientiert um bestmögliche Resultate zu erreichen, dabei können jedoch keine definitiven Erträge garantiert werden.

ÄNDERUNG DER AGB

  • Die Agentur behält sich vor, Preise, Leistungen und diese AGB jederzeit zu ändern.
  • Werden die AGB geändert, gilt das nicht für bereits abgeschlossene Verträge und laufende Kampagnen.

AUSSERORDENTLICHE VERTRAGSAUFLÖSUNG

Eine ausserordentliche Auflösung ist fristlos in folgenden Fällen möglich:

  • Bei Konkurs oder offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Kunden
  • Bei Zahlungsverzögerung des Kunden, nachdem die Agentur den säumigen Kunden mindestens einmal gemahnt und ihm eine Nachfrist von 10 Tagen gewährt hat
  • Bei Einstellung der Geschäftstätigkeit des Kunden.

In diesen Fällen werden vorausbezahlte und noch nicht für die Kampagne und sonstige Dienstleistungen beanspruchte Beträge zurückerstattet. Somit werden von der Agentur bereits erbrachten Leistungen gemäss des geleisteten Stundenaufwand abgerechnet.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR, angewendet.
  • Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Mediator engagiert. Die Kosten für dessen Beratung übernehmen alle beteiligten Parteien zu gleichem Anteil.
  • Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.
  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschliesslich der Vereinbarung der Vertragsaufhebung müssen schriftlich festgehalten werden.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, somit Zug, Schweiz.